Elektroschrott: Recycling von alten Haushaltsgeräten

Dienstag, 6. November 2012

Laut dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz dürfen Verbraucher keinerlei Haushaltsgeräte mehr zum Sperrmüll stellen oder in den normalen Hausmüll werfen. Handys, Fernseher und Toaster müssen ebenso wie alte Kühlschränke und alle anderen elektrischen Haushaltsgeräte kostenlos bei den Sammelstellen der Kommunen abgegeben werden, darauf weist das Verbraucherportal Geizkragen.de in seinem Magazin hin. Das Hauptziel dieser Gesetzgebung ist natürlich die Wiederverwertung der recht hohen Stoffanteile, die in den Geräten enthalten sind. Für den Verbraucher entstehen dabei auf den ersten Blick keine Kosten, da der Hersteller für die Schrottverwertung zahlen muss und auch die Abholung bei den Sammelstellen und die Wiederverwertung übernehmen soll. Doch selbstverständlich werden diese Kosten von den Herstellern auf die Gerätepreise und damit wieder auf den Kunden abgewälzt.

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