Schimmel in der Wohnung: Was kann ich dagegen tun?

Mittwoch, 11. März 2015

Durch eine falsche Belüftung, Baumängel, beispielsweise schlecht isolierte Wände oder sonstige ungünstige Faktoren ist der Schimmel heutzutage immer häufiger anzutreffen. Zunächst ist dies beunruhigend, doch mittlerweile kann der Schimmel gut entfernt werden. Natürlich sollte dies so schnell wie möglich geschehen, da sich dahinter auch gesundheitliche Gefahren verbergen. Welche Maßnahmen hierbei sinnvoll sind, erläutere ich im folgenden Beitrag.

Hilfreiche Tipps zum Entfernen von Schimmel

Ein frischer Schimmel zeigt sich daran, dass er oberflächlich ist. Hier genügt es häufig bereits, diesen mit einem feuchten Tuch und einem Desinfektionsmittel oder hochprozentigen Alkohol zu entfernen. Die Voraussetzung ist hierfür, dass die Oberflächen hart sind. Alternativ kann auch ein Schimmelentferner, der im Baumarkt erhältlich ist, verwendet werden. Beim Schimmel, der tiefer sitzt, müssen die Tapeten entfernt werden. Zunächst ist es allerdings wichtig, dass die Pilze mit einem Anti-Schimmelmittel abgetötet werden. Manchmal muss sogar die Putzschicht bearbeitet werden. In einer Mietswohnung wird in diesem Fall der Vermieter kontaktiert, um das Problem zu schildern, denn diese Aufgabe sollten Fachleute übernehmen. Das Gleiche gilt auch bei einem großflächigen Befall von Schimmel. Wenn Wandputz abgeschlagen werden muss, sollte dieser feucht sein, damit sich die Schimmelsporen nicht im Raum verteilen. Auch wichtig ist es, eine Atemmaske, Sicherheitsbrille und Handschuhe zu tragen, die Türen zu schließen und die Fenster zu öffnen.

Ursache beseitigen

Bei einem Schimmelbefall kann ich immer wieder nur dazu raten, dass auch die Ursachen beseitigt werden, anstatt nur die Symptome zu behandeln. Es gilt die Frage zu klären, wo in der Wohnung vielleicht viel Feuchtigkeit entsteht, was den Schimmel fördert. An den Stellen, wo aufgrund von Baumängeln ein neuer Schimmelbefall droht, können beispielsweise Anti-Schimmel-Farben helfen. Dabei ist stets auf eine gute Belüftung des Raums und das Tragen eines Arbeitsschutzes zu achten. Der größte Fehler ist es, wenn der Schimmel nur durch ein Überstreichen behoben werden soll. Schimmel in einer Mietwohnung, zum Beispiel durch bauliche Mängel, ist grundsätzlich eine Sache des Vermieters. Wird der Schimmelbefall nicht beseitigt, sind Mieter dazu berechtigt, die Miete zu kürzen.

Dem Schimmel vorbeugen

Ein Schimmelbefall muss auf jeden Fall beseitigt werden, doch in erster Linie rate ich grundsätzlich dazu, dem Schimmel vorzubeugen. Hier spielt ein regelmäßiges Lüften eine wichtige Rolle. Täglich ist ein zwei- bis viermaliges Stoßlüften für jeweils mindestens fünf Minuten empfehlenswert. Die kältere in die Wohnung gelangende Außenluft nimmt beim Erwärmen die Feuchtigkeit auf, wodurch Schimmel vermieden wird. Bei einer wärmeren Luft kann auch dementsprechend mehr Wasser aufgenommen werden. Wenn nicht richtig gelüftet wird, lagert sich die Feuchtigkeit an der kältesten Stelle des Zimmers als Tauwasser ab. Die Folge ist Schimmelbildung. Neben dem optimalen Lüften ist ebenso ein bewusstes Heizen wichtig, um Schimmel vorzubeugen. Im Wohnraum sind mindestens 20 Grad ratsam, während im Schlafzimmer 16 Grad genügen. Kühle Temperaturen fördern die Bildung von Schimmel. In Bezug auf das Heizen rate ich vom übertriebenen Sparen ab, denn bei aufgetretenen Feuchtigkeitsschäden wird die Wärme viel schneller nach außen geleitet. Daher ist es empfehlenswert, die Räume nicht auskühlen zu lassen.